Verkaufs- und Lieferbedingungen für Endabnehmer

(Kurzform)


1. Geltung:

Wir liefern ausschließlich zu unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Technische Beschreibungen entsprechen unserem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Angebote auf Katalogprodukte erfolgen freibleibend. Änderungen behalten wir uns vor - auch ohne Ankündigung - um dem jeweils neuesten Erkenntnisstand gerecht werden zu können.

2. Vertragsschluss:

Bestellungen gelten dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt wurden oder wenn direkt geliefert wurde. Teillieferungen und Teilrechnungen gelten als vereinbart.

3. Preise:

Unsere Preisangaben erfolgen immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausnahmen werden angegeben. Es gelten die Preise am Tag der Lieferung. Irrtum und Änderungen behalten wir uns vor.

4. Versand:

Ab einem Auftragswert von DM 150,00 liefern wir frei Haus. Bei einem Bestellwert unter dieser Grenze wird Fracht /Porto und ggf. Verpackung zum Selbstkostenpreis angerechnet. Für Chemikalien gilt ein Mindestbestellwert von DM 50,-, den wir wegen der Einhaltung von Verpackungs- und Transportvorschriften mit DM 12,- Versandkostenpauschale berechnen.
Chemikalien und biologische Stopfpräparate liefern wir ausschließlich an Schulen und Bildungseinrichtungen, nicht an privat.
Die Anlieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers; Gefahrenübergang sobald die Ware unser Werk verlässt.

5. Gewährleistung:

Wir garantieren, dass die Produkte frei von Fabrikationsfehlern und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferdatum gerechnet. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen können nur innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung anerkannt werden. Sie müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Unwesentliche Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben berechtigen nicht zur Beanstandung, wenn der Gebrauch der gelieferten Ware nicht beeinträchtigt ist. Ein Wechsel von Fabrikaten bei Handelsware, die unser eigenes Fertigungsprogramm ergänzen, bleibt vorbehalten.
Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

6. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag, einschließlich aller eventuellen Nebenforderungen, unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn Liefer- und Rechnungsanschriften nicht identisch sind.

7. Zahlung:

Unsere Rechnungen sind innerhalb von längstens 30 Tagen nach Rechnungsstellung bar (durch Banküberweisung) und ohne jeden Abzug in Deutscher Mark zu bezahlen. Ein eventueller Skontoabzug ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Rechnungsabzüge sind erst nach unserer Zustimmung oder Erhalt einer entsprechenden Gutschrift möglich.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen ist 79219 Staufen. Soweit gesetzlich zugelassen, ist 79100 Freiburg als Gerichtsstand vereinbart.